Hier eine wichtige Meldung im Zusammenhang mit einem geplanten Fernablesungszwang bei strahlenden Verbrauchszählern vom ‚Verein für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte‘ München;
Der Förderverein „Unverstrahltes Land“ e.V. Deutschland unterstützt die Forderungen der Münchner:
im Bundestag wird seit geraumer Zeit über einen Fernablesungs-Zwang bei Verbrauchszählern in Mehrfamilienhäusern debattiert. Dieser ist versteckt im neuen § 6 Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Es wird aber nicht über die damit einhergehende zusätzliche Strahlenbelastung gesprochen, die damit verbunden ist.
In den nächsten Wochen wird über diesen Entwurf aber im Bundestag abgestimmt.
Das ist ein Skandal, was hier beschlossen werden soll, ohne dass die Bevölkerung dies mitbekommt.
Mehrparteienhäuser werden dann noch mehr mit Dauer-Mobilfunksendern bestrahlt (Funk-Heizungszähler an jeder Heizung !, Funk-Stromzähler, Funk-Wasserzähler – oft in der Wohnung, Funk-Gaszähler).
Elektrohypersensitive Mitmenschen, die ihre Wohnung in Mehrparteienhäusern aufwändigst abgeschirmt haben, will man jetzt zwingen, Funksender in ihrer Wohnung zu dulden. Das ist nicht nur abartig, das ist reine Folter !
Diese Funkzähler dürften massenweise die Menschen krank machen. Wer es immer noch nicht weiß: Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) musste in einer Studie einräumen, dass Mobilfunk tumor-verstärkende Effekte zeitigt. Tatsächlich liegen die Beweise über Tumor-Initiierung auch schon längst vor (NTP-Studien USA 2018, Studien ramazzini-Institut Bologna, Italien 2018). Darüber täuscht das BfS in dreister Weise die Bevölkerung, die Öffentlichkeit und die Politik.
Bitte protestieren Sie daher möglichst schnell bei den Abgeordneten des Bundestages von vier damit befassten Ausschüssen:
1. Sie können unser Schreiben (siehe unten) als Vorlage verwenden.
2. Aber schicken Sie es nicht an zu viele Abgeordnete gleichzeitig, maximal die eines damit befassten Ausschusses (vier an der Zahl) in einer Mail !
3. Schicken Sie es in Ihrem e-Mail-Programm unter an: (nicht: CC.oder BCC.:)
4. Schicken Sie es entweder a) an einzelne Abgeordnete, oder b) an alle Abgeordnete eines der damit befassten vier Ausschüsse (siehe Liste als Anhang)
5. Schicken Sie aber nicht die Abgeordneten-Liste im Anhang mit !
6. Leiten Sie nicht einfach dieses E-Mail so weiter, das wäre unseriös, sondern formulieren Sie selbst zumindest einen Einleitungssatz, z.B.
„Wir schließen uns der Forderungen des Vereins für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte e.V. an…..“